Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Arbeitsrechtliche Regelungen und Vorschriften haben erheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg. Als wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei beraten und vertreten wir kleine und mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Das Sozialversicherungsrecht ist für Unternehmen von besonderer Bedeutung und birgt regelmäßig ein hohes wirtschaftliches Risiko. Eine kompetente Beratung umfasst daher stets die Berücksichtigung von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen;
  • Begleitung der Arbeitsverhältnisse von der Einstellung bis zur Kündigung;
  • Sozialversicherungsrechtliches Feststellungsverfahren und Betriebsprüfungen;
  • Vertretung sozialgerichtliches Widerspruchverfahren und Sozialgerichtsprozesse;
  • Haftungsmanagement Scheinselbständigkeit;
  • Kündigung und Aufhebungsverträge;
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten mit Kooperationspartnern;