Internationales Steuerrecht

Ein weiterer Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei ist das „Internationale Steuerrecht“.

Grundsätzlich steht es jedem Unternehmer frei, wie er seine Tätigkeit in einem ausländischen Staat organisiert, ob durch Direktgeschäfte mit der Versteuerung im Ansässigkeitsstaat, durch selbständige Handelsvertreter, durch eine Betriebsstätte seines Unternehmens im Quellenstaat, als Personengesellschaft oder in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihrer Entscheidungen und entwickeln daraus interessante Steuermodelle.

Im Rahmen der Steuerplanung prüfen wir die Rechtslage nach nationalem Steuerrecht, die Vorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen.

Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen aus der Sicht des ausländischen Staates sowie dessen Umsetzung des Europarechts.

Leistungen für Unternehmen

– Betriebsstättengründung ausländischer Unternehmen in Deutschland
– Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
– Hilfeleistung bei dem Aufbau einer Verrechnungspreisstudie

– Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
– Anträge in Vorsteuervergütungsverfahren

– Steuerliche Pflichten ausländischer Tochterunternehmen in Deutschland
– Hilfeleistungen bei der Wahl einer europäischen Rechtsform
– Steuerplanung beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen
– Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgrund von Überschneidungen nationalen Rechts
– Beratung und laufende steuerliche Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, mit Betriebsstätten oder Tochterunternehmen in Deutschland
– Beratung von inländischen deutschen Unternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten
– Beratung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen im Hinblick auf Verrechnungspreise
– Begleitung von Betriebsprüfungen bei Fragen zum internationalen Steuerrecht

– Gründungsberatungen für ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die in Deutschland Unternehmen errichten wollen (z.B. zu Fragen der Rechtsformwahl und geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften)
– Begleitung und Koordinierung von Unternehmensgründungen durch ausländische Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland
– Erstellung von Reportings für deutsche Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten ausländischer Mutterunternehmen anhand von Konzernvorgaben

Leistungen für Privatpersonen

– Anfertigung von Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Privatpersonen mit in- und ausländischen Einkünften
– Beratung von Steuer-Ausländern mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige, Grenzgänger)
– Gestaltungsberatungen für Steuer-Inländer mit ausländischen Einkünften
– Prüfung von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht
– Rechtsfolgen bei Wechsel der Steuerpflicht
– Beratung bei internationalen Erbschaftsteuerfällen