Gesellschaftsrecht der Kapital- und Personengesellschaften, Vereine und Stiftungen

Gesellschaftsrecht ist ein Beratungsschwerpunkt der Kanzlei. Im Gesellschaftsrecht beraten wir umfassend Kapital- und Personengesellschaften sowie Vereine und Stiftungen. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen ihres unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung über die Umstrukturierung bis hin zur Unternehmensnachfolge. Im Gesellschaftsrecht ist eine integrierte Beratung, also die aufeinander abgestimmte Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte, mit Blick für das Ganze von wesentlicher Bedeutung.

Unsere Leistungen im Bereich Gesellschaftsrecht:

  • Gründungsberatung von Unternehmen: Optimierte Rechtsform Unternehmensverträge
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführeranstellungs- und Unternehmensverträgen
  • Begleitung bei Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen (Share-/ Asset-Deal)
  • Entwicklung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Gestaltungs- und Optimierungsmodelle
  • Umstrukturierung: Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel), Sitzverlegung
  • Insolvenz & Sanierung: Insolvenzberatung für Unternehmen und Sanierungsinstrumente
  • Wettbewerbsrecht, Markenschutz und Firmenschutz
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sowie untereinander
  • Beendigung von Unternehmen: Liquidation, Auseinandersetzung, Abfindung, Löschung
  • Rechte, Pflichten und Haftung: Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat