Immobilienwirtschaftsrecht

Das Immobilienwirtschaftsrecht ist als fachübergreifendes Themengebiet ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Unabhängig von der Größe der einzelnen Immobilie stellen sich stets steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Diese Fragen beantworten wir für Privatpersonen ebenso kompetent wie für Bauunternehmen, Bauträger, Investoren, öffentliche Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Handwerker, Makler und Hausverwaltungen.

Unsere Leistungen im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht:

  • Erwerb und Veräußerung von Immobilien, vertragsrechtliche Beratung;
  • Gestaltung und Verhandlung von Grundstücks- und Anteilskaufverträgen;
  • Gesellschafts- und steuerrechtliche Strukturierung und Gestaltungsberatung;
  • Rechtliche und steuerliche Projektentwicklung und -durchführung;
  • Immobilienfinanzierung: Beratung und Gestaltung von Finanzierungsmodellen;
  • Immobilen Due Diligence für Käufer und Verkäuferseite;
  • Schenkung und Vererbung von Immobilien;
  • Gestaltung von Bauträgerverträgen und sonstigen Projektverträgen;
  • Gestaltung und Verhandlung neuer Miet-, Pacht- und sonstiger Nutzungsverträge;
  • Bewertung und Optimierung bestehender Miet-, Pacht- und sonstiger Nutzungsverträge;
  • Gestaltung von Maklerverträgen und sonstigen Vertriebsvereinbarungen.