Immobiliensteuerrecht

Die steuerliche Beratung rund um die Immobilie ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unabhängig, ob gewerbliche oder private Immobilien, ob Geschäftshäuser, Ferienwohnungen oder Eigenheim, wir sind der richtige Ansprechpartner. Im Zusammenhang mit Immobilien beraten wir Sie insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer, Ertragssteuern, Grunderwerbsteuer, Schenkungs- und Erbschaftsteuer.

Ihre Fragen dank unserer interdisziplinären Ausrichtung steuerlich und rechtlich umfassend beantworten.

Unsere Leistungen im Bereich Immobiliensteuerrecht:

  • Optimierung von Immobilienbesitz im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht
  • Steuerliche Begleitung und Prüfung von Immobilientransaktionen;
  • Grunderwerbsteuerliche Gestaltungen;
  • Steueroptimierte Gestaltungen bei Immobilienerwerb und –verkauf;
  • Beratung zum Thema  „Immobilien steuerneutral vererben bzw. verschenken“
  • Bewertung von Immobilien für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts
  • Kritische Betrachtung von Renditeberechnungen für Immobilien und PV-Anlagen
  • Steuerliche Beratung zu Kauf- bzw. Renovierungsvorhaben
  • Planung der Immobilienfinanzierung unter Berücksichtung von Förderprogrammen in Zusammenarbeit mit unserem starken Finanzierungspartner.