Jahresabschluss und laufende Steuererklärungen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist zentraler Bestandteil der Steuerberatung. Der Jahresabschluss ist nicht nur die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt sondern wichtige Informationsgrundlage für den Steuerberater, Gläubiger, Investoren und das eigene unternehmerische Handeln. Die Anforderungen an den Jahresabschluss sind entsprechend vielfältig. Für das Finanzamt soll der Jahresabschluss einen möglichst geringen Gewinn ausweisen, für die Bank jedoch ein möglichst gutes Ergebnis. Wettbewerber und Kunden sollen möglichst wenig aussagekräftige Informationen erhalten, der Unternehmensinhaber hingegen möglichst viel.

Hilleprandt&Partner fertigt Ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, gleich ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen).

Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss und Steuererklärung:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuerrecht und Handelsrecht;
  • Erstellung von Steuererklärungen (z.B. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- Erbschaft- und Schenkungsteuer);
  • Prüfung von Steuerbescheiden;
  • Anträge (z.B. Stundung und Erlass), Rechtsbehelfe